Allgemeine Vertragsbedingungen:
1. Abschluss des Vertrages
Mit dem Buchungsauftrag bietet der Kunde ( Mieter ) dem Vermieter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Auftrag muss schriftlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme und Bestätigung durch den Vermieter zustande.
2. Bezahlung
Mit Vertragsabschluß wird eine Anzahlung von 25% des Gesamtpreises fällig, die spätestens 7 Tage nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung vom Mieter zu leisten ist. Der Restbetrag ist wie auf der Buchungsbestätigung näher bezeichnet spätestens 4 Wochen vor Ankunft zu zahlen. Verspätete Zahlung bzw. Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt den Vermieter, das Objekt anderweitig zu vermieten und vom säumigen Kunden die Rücktritts- und Bearbeitungsgebühr gemäß Punkt 6 zu verlangen.
3. Leistungsart
Bei den vom Vermieter angebotenen Leistungen handelt es sich ausschließlich um die Vermittlung von Fremdleistungen zwischen dem Mieter sowie den Mitreisenden und der jeweiligen Vertragspartei. Der Vertrag wird im Namen und für Rechnung des Vermieters oder Verwalters abgeschlossen und gilt für den angemeldeten Zeitraum und die maximal angemeldete Zahl von Personen und Haustieren. Sollten mehr Personen / Haustiere als zuvor angemeldet anreisen, berechtigt dies den Eigentümer, Vermieter oder Verwalter, den Vertrag sofort aufzukündigen. Die vertraglich vereinbarte Mietsumme ist dennoch zu leisten. Dem Mieter ist bekannt, dass es sich bei der angebotenen Wohnung um eine NICHTRAUCHER Wohnung handelt.
4. Verpflichtung und Haftung des Vermieters
Das Angebot wurde nach bestem Wissen, eigener Kenntnis und nach den Angaben des Vermieters oder Verwalters erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, wie z.B. Streik, Krieg, Erdbeben, landesübliche Strom- und Wasserausfälle, Unwetterlagen wird nicht gehaftet.
5. Mitwirkungspflicht
Der Mieter ist aufgefordert bei Ankunft das Inventar des Mietobjektes zu überprüfen und innerhalb von 24 Stunden dem Eigentümer, Vermieter oder Verwalter Mängel zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann. Auch alle sonstigen Beanstandungen an der Mietsache müssen unverzüglich dem Eigentümer, Vermieter oder Verwalter gemeldet werden.Nachträglich eingereichte Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden. Der Mieter hat die Unterkunft nebst Inventar pfleglich zu behandeln und ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltsdauer durch ihn verursachten Schäden dem Eigentümer, Vermieter oder Verwalter oder, falls dieser nicht erreichbar ist, dem Vermieter zu melden und diese zu ersetzen. Die gemietete Unterkunft ist besen- und schrankrein mit abgewaschenem Geschirr an den Eigentümer, Vermieter oder Verwalter zu übergeben. Ein Bezug der Unterkunft ist am Anreisetag in der Regel ab 16 Uhr möglich. Am Abreisetag sollte die Unterkunft gegen 10 Uhr oder nach Absprache verlassen werden.
6. Stornierung
Der Rücktritt durch den Anmeldenden muss in schriftlicher Form erfolgen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum.
Folgende Gebühren werden erhoben:
bei einem Rücktritt bis 90 Tage vor Reisebeginn 10 % des Mietpreises,
bei einem Rücktritt von 90 bis 60 Tagen vor Reisebeginn 25 % des Mietpreises, bei einem Rücktritt von 60 bis 30 Tagen vor Reisebeginn 50 % des Mietpreises, bei einem Rücktritt von 30 bis 1 Tag vor Reisebeginn 80 % des Mietpreises,
bei einem Rücktritt am Reisetag oder bei Nichterscheinen wird der gesamte Mietpreis berechnet.
Die Bearbeitungsgebühr für eine Stornierung beträgt 50,- EUR. Bei der Berechnung der Rücktrittspauschalen hat der Vermieter gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der gebuchten Leistung berücksichtigt. Nach deutschem Recht bleibt es dem Reiseteilnehmer unbenommen, dem Vermieter nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. In Absprache besteht die Möglichkeit, einen Ersatzpartner zu gleichen Reisebedingungen zu stellen.
7. Erfüllungsort - Gerichtsstand
Alle Schadensersatzansprüche des den sind an den jeweiligen Eigentümer, Vermieter oder Verwalter zu stellen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnort des Eigentümer, Vermieter oder Verwalters.
8. Aus Sicherheitsgründen können wir nur Buchungen mit Kindern im schulpflichtigen Alter annehmen.